Zitat aus dem NRW-Programm:

“Ehen können scheitern. Doch von Kindern darf nicht erwartet werden, sich zwischen ihren Eltern entscheiden zu müssen. Wir fordern eine stärkere Berücksichtigung der Betreuungspflicht für beide Elternteile. Kinder sollen einen Anspruch darauf haben, auch im Trennungsfall mit beiden Eltern zu leben, idealerweise im regelmäßigen Wechsel (Doppelresidenz/Wechselmodell).“

Im Wahlprogramm der freien demokraten S.-H. zur Landtagswahl 2017 steht:

Zitat: „5.1.3 Stärkung des Wohles von Kindern bei Elterntrennung
Die FDP Schleswig-Holstein steht für einen Paradigmenwechsel für Kinder deren Eltern (verheiratet oder unverheiratet) in Trennung leben. Kinder haben grundsätzlich das Recht auf Betreuung durch beide Eltern – dies gilt insbesondere auch für den Fall einer Trennung der Eltern. Daher fordern wir die gesetzliche Verankerung der Paritätischen Doppelresidenz (Wechselmodell) als Regelfall, der in der Praxis bevorzugt zu berücksichtigen ist.

Die Würde und das Wohl von Kindern müssen zentral in den Mittelpunkt bei Elterntrennung und -Scheidung gestellt werden. Psychische Belastungen jeder Art sind bei Trennungskinder durch die Systembeteiligten in den häufig langjährigen Zeiträumen einer Trennung zu unterlassen.

Die Umsetzung von Bestandteilen für den angestrebten Paradigmenwechsel werden in der kommenden Legislaturperiode ein Schwerpunkt der liberalen Sozialpolitik für Kinder und Familie in Schleswig-Holstein sein.

FDP Schleswig-Holstein fordert den in der Gesetzgebung üblichen Begriff „Wechselmodell“ durch den international üblicheren Begriff „Doppelresidenz“ zu ersetzen.


Lesen Sie bei uns das vollständige Wahlprogramm mit der innovation zur Familienpolitik. Ganz ähnlich und passend wurde auf dem Parteitag in Berlin vom 28. bis 30. April 2017 folgendes Bundestagswahlprogramm 2017 beschlossen

hier im Auszug als Zitat:

„Wechselmodell

Wir Freie Demokraten wollen das sogenannte „Wechselmodell“ als Modell zur Regelung der Betreuung minderjähriger Kinder nach Trennung und Scheidung der Eltern zum Regelfall machen. Dies bedeutet eine gemeinsame Betreuung der Kinder mit zeitlicher Verteilung zwischen ein Drittel/ zwei Drittel bis hin zur hälftigen Teilung. Falls die Eltern sich bei einer Trennung nicht über den gewöhnlichen Aufenthalt ihrer Kinder einigen können, so entscheidet ein Familiengericht. Wir sind der Ansicht, dass das Wechselmodell dem Kindeswohl besser Rechnung trägt und wollen daher, dass die Gerichte dieses künftig als Regelmodell anwenden. Deshalb fordern wir im Einklang mit der Wissenschaft, internationalen Rechtsnormen und den Empfehlungen des Ausschusses für Antidiskriminierung und Gleichstellung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates eine neue Rechtsgrundlage: Zukünftig ist im Streitfall durch die Familiengerichte grundsätzlich anzunehmen, dass die gemeinsame elterliche Betreuung von Trennungskindern in der Regel dem Kindeswohl am besten entspricht (Vorrang des Prinzips der Doppelresidenz, analog zur elterlichen Sorge). Im Einzelfall kann diese Annahme Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung sein. Andere Gestaltungen zum Wohle des Kindes können notwendig sein. Entsprechend wollen wir auch das Unterhaltsrecht, das Recht der rechtlichen Vertretung des Kindes, das Sozialrecht, das Steuerrecht und das Rentenrecht überprüfen und dort anpassen, wo individuelle Lösungen von elterlicher Betreuung und Kindesaufenthalt dies erfordern. Großeltern vermitteln Scheidungskindern mit regelmäßigen Begegnungen den notwendigen Halt. Wir wollen auch ihre Rechte im Umgang mit den Enkeln stärken.“